Hausordnung
Um Ihnen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen und eventuelle Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir Sie mit der Hausordnung bekanntmachen. Mit der Buchungsbestätigung wird davon augegangen, dass Sie mit der Hausordnung vertraut sind, diese akzeptieren und Sie sich an diese halten werden. Das Nichtbeachten des Reglements kann zu einer Buchungskündigung führen. Ebenso wird der gesamte Buchungsbetrag eingefordert, ohne Rücksicht auf die zwingende, vorzeitige Abreise.
1. Bei der Ankunft in der
Unterbringung ist der Gast verpflichtet, dem Hausherren seine persönlichen
Dokumente (Reisepass, Personalausweis und Voucher) zu überreichen, damit dieser
die Anmeldung durchführen kann, und es muss der Restbetrag für die Unterkunft
an den Hausherren bezahlt werden. Die persönlichen Dokumente müssen Ihnen
innerhalb von 24 Stunden zurückgegeben werden.
2. Der Hausherr steht
Ihnen während Ihres Aufenthaltes für alle Informationen und sonstige Hilfe zur
Verfügung.
3. Die Gäste sind
verantwortlich für die Ordnung und Sauberkeit, sowie für den Erhalt dieser, in
der gemieteten Unterkunft. Der Hausherr ist nicht dazu verpflichtet weder,
während des Aufenthaltes des Gastes die Unterbringung zu reinigen noch den Müll
aus der gemieteten Unterbringung zu entsorgen.
4. Der Hausherr wechselt
die Bettwäsche alle 7 Tage.
5. Der Gast muss selber
auf seine Wertsachen und anderen Besitz, die er in der Unterkunftseinheit
aufbewahrt werden, achten, da der Hausherr dafür keine Verantwortung für
eventuelle Diebstähle übernimmt. Wenn Sie die Unterbringung verlassen,
schliessen Sie unbedingt Türen und Fenster ab.
6. Der Hausherr hat nicht
das Recht während der Abwesenheit des Gastes die gemietete
Unterbringungseinheit zu betreten. Eine Ausnahme sind außergewöhnliche
Umstände, unter denen es unabdingbar ist, die Unterbringung zu betreten, um das
Entstehen von möglichen Schäden und Gefahren zu vermeiden. Der Hausherr ist in
so einem Fall verpflichtet den Gast sofort über das Betreten der gemieteten
Unterbringungseinheit zu informieren. Falls der Hausherr berechtigte Zweifel
hat, dass es in der Unterbringung zu Schäden gekommen ist, ist der Gast
verpflichtet dem Hausherren den Zutritt zu ermöglichen, damit dieser die
Situation in der Unterbringungseinheit überprüfen kann.
7. Haustiere dürfen nur
in die Unterbringungseinheit mitgebracht werden, wenn dies vorher vom
Hausherren erlaubt worden ist. Das Mitbringen von Haustieren ohne vorherige
Ankündigung bei der Reservation ist nicht erlaubt, und der Hausherr und die
Agentur haben das Recht die Unterbringungsmöglichkeit zu kündigen. Der Gast ist
verpflichtet auf seine Haustiere aufzupassen, so dass diese nicht auf den
Möbeln herumspringen oder einen Schaden verursachen. Des Weiteren muss der Gast
im Appartement, Hof, im Haus, in der unmittelbaren Umgebung und am Strand die
Fäkalien des Haustieres sofort entsorgen. Wenn von vornherein abgesprochen war,
dass die Haustiere draußen gehalten werden, ist es strengstens verboten, das
Haustier in der gemieteten Unterbringung zu halten.
8. Ohne vorherige
Erlaubnis des Hausherren ist es nicht gestattet folgende Gegenstände in die
gemietete Unterkunft mitzunehmen: Waffen, leicht entflammbare Stoffe und
Explosivstoffe, Stoffe mit starkem oder unangenehmen Geruch sowie Küchengeräte
jeglicher Art (Kochplatte u.ä.) oder andere elektrische Geräte (Ventilator
u.ä.)
9. Wir bitten Sie, die
gemietete Unterkunftseinheit, das Mobiliar, sowie die Ausstattung im Inneren
und Äußeren des Hauses mit Sorgfalt zu behandeln. Es ist nicht gestattet, das
Mobiliar innerhalb der Räume zu verschieben, sowie die Innenausstattung von
einer Unterbringungseinheit zur anderen Unterbringungseinheit, aus dem Haus
oder an den Strand zu transportieren.
10. Beim Verlassen der
Unterbringungseinheit müssen Sie folgende Dinge beachten: Sonnenschirme
schließen, Schließen Sie die einziehbaren Markisen, alle Lichter ausschalten, alle elektrischen Geräte ausschalten, alle
Gasinstallationen und Wasserhähne schließen. Insbesondere achten Sie darauf,
dass die Klimaanlage nicht läuft, wenn Sie sich nicht in der
Unterbringungseinheit befinden, oder Sie sie benutzen wenn Fenster oder Türen
offen sind. Es ist verboten Lebensmittel und Getränke unter fließendem Wasser
zu kühlen. Ebenfalls ist es verboten Müll in der Toilette, im Waschbecken oder
anderen nicht dafür vorgesehenen Orten zu entsorgen, dies gilt auch für den Hof
und für die unmittelbare Umgebung des Hauses.
11. Es ist strengstens
verboten Personen bzw. Personen, die nicht reserviert haben, in die
Unterbringungseinheit selbst oder auf das Grundstück des Objektes, einzuladen.
Sollten Personen, die nicht registriert oder während der Reservation angemeldet
worden sind, aufgefunden werden, hat der Hausherr und die Agentur das Recht
allen Gästen die Unterkunft zu kündigen. Gäste aus anderen
Unterbringungseinheiten in dem Haus oder aus anderen Häusern, die nicht im
Besitz des Hausherren sind, dürfen ohne Erlaubnis des Hausherren sich nicht in
den Unterkunftseinheiten aufhalten.
12. Bei fahrlässigen oder
unabsichtlichen Schäden durch den Gast muss dieser dem Hausherren den Schaden
vollständig begleichen.
13. Falls der Gast am Tage
seiner Ankunft die Unterbringung nicht vor 20:00 Uhr erreichen kann, muss der
Hausherr über die Verspätung informiert werden, so dass die Situation vermieden
wird, dass der Hausherr annimmt, dass der Gast die Unterbringung nicht annehmen
möchte, und er diese Unterkunft weitervermietet. Wenn der Gast keine spätere Ankunft (nach 20:00 Uhr) meldet, geht der Gastgeber davon aus, dass der Gast die Unterkunft storniert hat.
14. Am Abreisetag muss die
Unterkunftseinheit vor 10:00 Uhr verlassen werden, damit diese gereinigt und
für den nächsten Gast vorbereitet werden kann, da dieser das Recht hat ab 14:00
Uhr die Unterkunftseinheit in Empfang zu nehmen. Sie sind verpflichtet die
gemieteten Objekte in dem Zustand zu hinterlassen, in dem Sie sie am Tage Ihrer
Ankunft vorgefunden haben – ordentlich und unversehrt.
15. Ab 23.00 bis 8.00 Uhr
ist die Nachtruhezeit, von 14.00 bis 17.00 Uhr ist Mittagsruhe. Daher bitten
wir Sie während dieser Zeit die anderen Gäste und den Hausherren nicht zu
stören.
16. Gästen, die sich nicht
an die Hausordnung halten und die Hausruhe stören, kann die Unterkunft
gekündigt werden. Kündigt der Hausherr dem Gast die Unterbringung, weil der
Gast sich nicht an die Hausordnung gehalten hat, wird dem Gast der eingezahlte
Betrag ohne Berücksichtigung auf den verkürzten Aufenthalt nicht
zurückerstattet.